Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Western Digital
WICHTIGER HINWEIS – BITTE SORGFÄLTIG LESEN. DIE VERTRAGSZIFFER 10 ENTHÄLT EINE VERBINDLICHE SCHIEDSKLAUSEL, DIE EINE ZÜGIGE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN IM VERHÄLTNIS ZU EINER EINZELNEN PARTEI VORSCHREIBT, IHRE RECHTSSCHUTZMÖGLICHKEITEN VOR EINEM STAATLICHEN GERICHT UND IHR RECHT AUF BEFASSUNG EINES RICHTERS ODER VON GESCHWORENEN MIT IHRER STREITIGKEIT IM RAHMEN EINES GERICHTSVERFAHRENS BESCHRÄNKT, UND DIE DEN ZEITRAUM, INNERHALB DESSEN SIE ANSPRÜCHE GEGENÜBER WDT GELTEND MACHEN KÖNNEN, BEGRENZT UND MITTELS DERER SIE AUF IHR RECHT AUF BETEILIGUNG AN EINER SAMMELKLAGE ODER AN SAMMELSCHIEDSVERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT BESTIMMTEN STREITIGKEITEN VERZICHTEN.
Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung von Western Digital (im Folgenden: Vereinbarung) stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen als einer natürlichen Person oder Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter/in oder sonstige/r Bevollmächtigte/r Ihres Unternehmens oder eines sonstigen Rechtssubjekts (im Folgenden: Sie oder Ihnen) einerseits und der Gesellschaft Western Digital Technologies, Inc. sowie deren Tochter- oder Verbundunternehmen (im Folgenden zusammenfassend: WDT) andererseits dar, der Ihre Nutzung bzw. Inanspruchnahme der Software, Firmware, Dienste, zugehörigen online hinterlegten oder digitalen Dokumentationsmaterialien sowie etwaiger Updates (im Sinne der nachfolgenden Begriffsbestimmung), welche von WDT veröffentlicht, vertrieben oder sonst bereit gestellt werden, (im Folgenden zusammenfassend: Software) und, sofern im Einzelfall einschlägig, Ihre Nutzung der vertragsgegenständlichen Software regelt, die zur Verwendung mit Hardware-Geräten und Produkten von WDT, darunter u.a. Speichergeräte von WDT, (im Folgenden zusammenfassend: Geräte) bestimmt ist. Für Software und Dienstleistungen von WDT, die auf der Grundlage einer gesonderten Lizenzvereinbarung ausgeliefert bzw. erbracht werden, gelten betreffend Ihre Nutzung bzw. Inanspruchnahme der besagten Software oder Dienstleistungen von WDT die Bestimmungen und Bedingungen dieser gesonderten Lizenzvereinbarung.
LESEN SIE SICH DIESE VEREINBARUNG BITTE SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE DIE DER ZUSTIMMUNG ZU DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DIENENDE SCHALTFLÄCHE „ANNEHMEN“ ANKLICKEN ODER INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, AKTIVIEREN, KOPIEREN ODER SONST NUTZEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DER GELTUNG DER VORLIEGENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN UND DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG VON WDT (DIE DURCH BEZUGNAHME UNTER VERTRAGSZIFFER 5 ZUM VERTRAGSBESTANDTEIL WIRD). ES HANDELT SICH UM VERTRAGSBEDINGUNGEN VON WDT, GEMÄSS DENEN WDT IHNEN EIN VERTRAGLICHES NUTZUNGSRECHT (LIZENZ) EINRÄUMT. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG VON WDT NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN, AKTIVIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN.
WDT ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung jederzeit zu aktualisieren oder zu ergänzen. Durch das Annehmen von Änderungen dieser Vereinbarung, darunter durch Fortsetzung der Nutzung der vertragsgegenständlichen Software nach einer angemessenen Vorankündigung hierzu Ihnen gegenüber, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Geltung der betreffenden Änderungen der vorliegenden Vereinbarung.
1. NUTZUNGSRECHT (LIZENZ) UND LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
Die Software wird Ihnen im Rahmen einer Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht verkauft. Vorbehaltlich der Ihrerseitigen fortgesetzten Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung räumt WDT Ihnen ein beschränktes, einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht zur Vergabe von Unterlizenzen berechtigendes sowie widerrufliches Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software (Lizenz) zu ausschließlich internen Zwecken ein, wobei Sie berechtigt sind, eine angemessene Anzahl von Kopien der vertragsgegenständlichen Software ausschließlich zum Zwecke der Nutzung derselben im Rahmen des nach der vorliegenden Vereinbarung Zulässigen zu fertigen.
Soweit Ihnen nach der vorliegenden Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, ist es Ihnen untersagt, die nachfolgenden Handlungen selbst vorzunehmen oder Dritten die Vornahme solcher Handlungen zu ermöglichen: das Kopieren, Vertreiben, Belasten, Verkaufen, Vermieten, Leasen, Verleihen, Zum-Gegenstand-einer-Unterlizenz-Machen oder sonstiges Übertragen sowie das Veröffentlichen oder Offenlegen der vertragsgegenständlichen Software an bzw. gegenüber beliebige/n Dritte/n; das Modifizieren, Übersetzen, Bearbeiten der vertragsgegenständlichen Software oder das Herstellen abgeleiteter Werke aus ihr; das Dekompilieren, Nachkonstruieren, Zerlegen, Entschlüsseln der vertragsgegenständlichen Software oder der Versuch, den Quellcode der vertragsgegenständlichen Software abzuleiten; die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software zur Vornahme beliebiger rechtswidriger Handlungen oder für Verstöße gegen Gesetzesvorschriften oder sonstige Bestimmungen; jegliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Software zur Unterstützung bei einem Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter, darunter u.a. gegen Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und Patente, oder gegen einschlägige Rechtsvorschriften maßgeblicher Rechtsordnungen, darunter u.a. gegen die Tatbestände der schriftlichen oder sonstigen Verleumdung oder üblen Nachrede (libel and defamation), des obszönen Verhaltens (obscenity) sowie unerlaubte Handlungen in Gestalt von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht; der Versuch der Umgehung oder Außerkraftsetzung der vertragsgegenständlichen Software oder einzelner technischer Funktionen oder Abläufe innerhalb derselben, darunter u.a. in Bezug auf Zugangskontrollen und dem Urheberrechtsschutz dienende Mechanismen, wobei es unerheblich ist, mit welchen Mitteln und auf welche Weise die betreffenden Handlungen oder Maßnahmen vorgenommen werden; das Entfernen oder Verändern von Marken, Logos, Urheberrechtshinweisen oder sonstigen Schutzrechte betreffenden Hinweisen oder Kennzeichnungen, von Beschriftungen bzw. Aufschriften (Legenden), Symbolen oder Etiketten, die sich in oder an der vertragsgegenständlichen Software befinden oder in Verbindung mit ihr verwendet werden.
2. VORBEHALT VON RECHTEN
Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass die vertragsgegenständliche Software urheberrechtlich und durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt ist. WDT und seine Lizenzgeber (im Folgenden: Lizenzgeber) behalten sich das Eigentum sowie jegliche sonstigen Ansprüche und (Neben-)Rechte an der und in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software, darunter u.a. alle zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum vor. WDT und seine Lizenzgeber behalten sich sämtliche Rechte vor, die nicht ausdrücklich Ihnen eingeräumt sind. Sie verpflichten sich, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die die Rechte von WDT oder die Rechte seiner Lizenzgeber in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software in beliebiger Art und Weise beeinträchtigen oder verletzen können.
3. NUTZUNG VON GERÄTEN DRITTER
In bestimmten Fällen kommt es vor, dass die vertragsgegenständliche Software mit Geräten arbeitet, die von anderen Rechtssubjekten als WDT (im Folgenden: Geräte Dritter) hergestellt wurden. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass WDT keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungszusagen in Bezug auf die Beschaffenheit oder die Funktionsfähigkeit von Geräten Dritter abgibt. Sie erkennen an, dass WDT gegebenenfalls für bestimmte Geräte Dritter Support-Leistungen anbietet, nicht aber für andere solche Geräte. WDT übernimmt keinerlei Gewährleistung, dass die vertragsgegenständliche Software mit etwaigen einschlägigen Geräten Dritter kompatibel ist beziehungsweise dies zukünftig sein wird und bleibt.
4. UPDATES, AUTOMATISIERT ARBEITENDE FUNKTIONALITÄTEN
Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass WDT keinerlei Verpflichtung trifft, Ihnen Updates zu der vertragsgegenständlichen Software zur Verfügung zu stellen, dass dies jedoch zu gegebener Zeit geschehen kann, wobei das Obige insbesondere für Fehlerbehebungen (bug fixes), Schließungen von Sicherheits- und Programmcode-Lücken (Patches), Upgrades sowie zusätzliche oder verbesserte Funktionen, Plug-ins und neue Software-Versionen (im Folgenden zusammenfassend: Updates) gilt. Die vertragsgegenständliche Software wird sich über das Internet gegebenenfalls automatisch mit Servern von WDT oder Dritten verbinden, um zu kontrollieren, ob Updates vorliegen, und sie wird gegebenenfalls automatisch Updates auf Ihr Gerät herunterladen und dort installieren oder Ihnen die Möglichkeit geben, Updates manuell herunterzuladen und zu installieren. Durch Ihre Annahme der vorliegenden Vereinbarung und durch Nutzung der vertragsgegenständlichen Software erklären Sie sich mit dem Empfang dieser Art von automatischen Updates einverstanden.
5. REGISTRIERUNG UND DATENERHEBUNG, DIENSTE ZUM TEILEN VON INHALTEN
Als Bestandteil des Registrierungsverfahrens für vertragsgegenständliche Software oder Geräte ist WDT berechtigt, registrierungbezogene Daten, darunter u.a. Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, den Benutzernamen oder das Passwort abzufragen. Indem Sie diese Daten bereitstellen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Erhebung und Nutzung dieser Daten durch WDT, damit WDT Ihnen nicht-werblichen Zwecken dienende Mitteilungen bezüglich eines Geräts, das zusammen mit der vertragsgegenständlichen Software erworben wurde, darunter u.a. Hinweise zur Verfügbarkeit von Updates, Produktrückrufe oder Hinweise auf Sicherheitsbedenken zur Verfügung stellen kann. Bestimmte vertragsgegenständliche Software wird Ihnen gegebenenfalls Dienste zum Teilen von Inhalten bereitstellen, um es Ihnen zu ermöglichen, Inhalte mit anderen Nutzern zu teilen, wobei gegebenenfalls Daten und Informationen über Sie (z. B. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Benutzername) eingeblendet werden, wenn die besagten Dienste zum Teilen von Inhalten genutzt werden. Indem Sie derartige vertragsgegenständliche Software, die Dienste zum Teilen von Inhalten bereitstellt, nutzen, stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Daten und Informationen zu diesem Zweck zu. Die vertragsgegenständliche Software kann auch automatisch arbeitende Kommunikationsfunktionen umfassen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der vertragsgegenständlichen Software bestimmte Daten an WDT und an die von WDT mit Datenanalysen beauftragten Drittanbieter übermitteln. Die Nutzung von Daten und Informationen, die WDT bei Ihnen erhebt oder die Sie WDT sonst im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Software zur Verfügung stellen, unterliegen den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von WDT, die durch Bezugnahme zum Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung wird und auf der Website von WDT mit der Adresse https://www.wdc.com/about-wd/legal/privacy-statement.html hinterlegt ist und zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Indem Sie die vorliegende Vereinbarung annehmen, erklären Sie sich zugleich mit der Geltung der Bestimmungen der Datenschutzerklärung von WDT einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von WDT nicht einverstanden sind, dürfen Sie die vertragsgegenständliche Software nicht nutzen.
6. GEHEIMHALTUNG VON ZUGANGSDATEN
Sie verpflichten sich, Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort, die sich auf Ihre Nutzung der vertragsgegenständlichen Software beziehen, geheim zu halten, und Sie übernehmen jegliche Verantwortung für einen etwaigen Verlust, Diebstahl oder eine sonstige Vernichtung von Daten, der bzw. die aus einer Nichteinhaltung der obigen Verpflichtungen resultieren.
7. LINKS ZU INHALTEN UND DIENSTEN DRITTER
Aufgrund der vertragsgegenständlichen Software ist es Ihnen gegebenenfalls möglich, auf Software, Websites oder Inhalte (im Folgenden zusammenfassend: Inhalte Dritter) Zugriff zu nehmen und die betreffenden Gegenstände zu nutzen. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass jegliche Inhalte Dritter im Eigentum der betreffenden Eigner stehen und gegebenenfalls urheberrechtlich und durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt sind. Es ist Ihnen untersagt, Inhalte Dritter auf eine beliebige Art zu nutzen, für die von dem einschlägigen Dienstanbieter (im Folgenden: Dienstanbieter) oder dem/den Rechteinhaber/n dieser Inhalte Dritter keine Freigabe vorliegt. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass Sie gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung mit einem Dienstanbieter oder dem/den Rechteinhaber/n dieser Inhalte Dritter abschließen müssen oder dass Sie die Nutzungsbedingungen eines Dienstanbieters einzuhalten haben, um auf bestimmte Inhalte Dritter zuzugreifen oder zugreifen und diese nutzen zu dürfen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass ein Zugreifen auf die Inhalte Dritter, ihre etwaige Vervielfältigung, Einblendung oder sonstige Nutzung im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der vertragsgegenständlichen Software nicht gegen Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verstößt. Die Geschäftspolitik von WDT sieht vor, auf Anzeigen von behaupteten Rechtsverletzungen, die den Vorgaben des US-amerikanischen Bundesgesetzes zum Schutz des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (Digital Millenium Copyright Act) und etwaigen sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz von Immaterialgüterrechten entsprechen, angemessen zu reagieren und Nutzerkonten von Nutzern, die sich wiederholt eines Verstoßes schuldig machen, bei Vorliegen der Voraussetzungen zu schließen, wie dies in der Urheberrechtsschutzrichtlinie von WDT (WDT Copyright Policy) vorgesehen ist, die durch Bezugnahme zum Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung wird und auf der Website von WDT unter der Internetadresse https://www.wdc.com/about-wd/legal/copyright.html eingesehen werden kann.
8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
DIE SOFTWARE WIRD IHNEN „IM GEGENWÄRTIGEN ZUSTAND“ UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG BEREIT GESTELLT. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ÜBERHAUPT MÖGLICH IST, SCHLIESSEN WDT UND SEINE LIZENZGEBER HIERMIT JEGLICHE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGSZUSAGEN, OB NUN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER ART, AUS: DIES GILT INSBESONDERE FÜR STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON IMMATERIALGÜTERRECHTEN DRITTER, DER ABWESENHEIT VON VIREN UND FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN BETREFFEND DIE UNVERSEHRTHEIT, SICHERHEIT ODER VERLÄSSLICHKEIT DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE. WDT LEISTET KEINERLEI GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT ODER FREI VON FEHLERN IST. WDT ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE NUTZUNG DER SOFTWARE FORTLAUFEND ODER UNTERBRECHUNGSFREI MÖGLICH IST. WDT IST WEDER VERANTWORTLICH NOCH HAFTBAR FÜR UNTERBRECHUNGEN ODER EINSTELLUNGEN DER ÜBERMITTLUNG VON DATEN AN DIE SOFTWARE ODER UMGEKEHRT VON DIESER AUSGEHEND. SÄMTLICHE RISIKEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG ODER FUNKTION DER SOFTWARE TRAGEN AUSSCHLIESSLICH SIE. IHNEN IST BEKANNT UND SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEGLICHE SOFTWARE, MATERIALIEN ODER DATEN, DIE DURCH NUTZUNG DER SOFTWARE HERUNTERGELADEN ODER SONST ERLANGT WERDEN, AUSSCHLIESSLICH IN IHREM EIGENEN ERMESSEN UND AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGEN UND DASS AUSSCHLIESSLICH SIE FÜR ETWAIGE SCHÄDEN AN IHREM COMPUTER, GERÄT, SYSTEM ODER NETZWERK, DARUNTER AUCH FÜR ETWAIGE DATENVERLUSTE ODER BESCHÄDIGUNGEN VON DATEN VERANTWORTLICH SIND. DURCH DEN VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS WIRD EINE ETWA GELTENDE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH, SOFERN EINSCHLÄGIG, AUF IHRE NUTZUNG VON GERÄTEN BEZIEHT, WEDER ERGÄNZT NOCH IN SONSTIGER WEISE INHALTLICH VERÄNDERT.
WDT GIBT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF INHALTE DRITTER, GERÄTE DRITTER ODER IN BEZUG AUF DIE HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN EINES DIENSTANBIETERS ODER EIGENTÜMERS VON INHALTEN DRITTER AB UND SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG INSOWEIT AUS. WDT TRIFFT KEINERLEI VERPFLICHTUNG, DEN GEHALT, DIE RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, AKTUALITÄT, GÜLTIGKEIT, URHEBERRECHTSKONFORMITÄT , RECHTMÄSSIGKEIT, ANSTÄNDIGKEIT, BESCHAFFENHEIT ODER SONSTIGE ASPEKTE VON INHALTEN DRITTER ZU ÜBERPRÜFEN ODER ZU BEWERTEN. WDT ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHR, VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER SONSTIGEN PERSONEN FÜR INHALTE DRITTER ODER WEBSITES DRITTER ODER FÜR SONSTIGE MATERIALIEN, PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN DRITTER, AUF DIE ÜBER DIE VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHE SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WERDEN KANN. SOWEIT SIE MITTELS DER SOFTWARE INHALTE DRITTER NUTZEN ODER AUF DIESE ZUGREIFEN, TUN SIE DIES AUS EIGENEM ANTRIEB, WOBEI SIE DIESBEZÜGLICH FÜR DIE EINHALTUNG DER EINSCHLÄGIGEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DARUNTER U.A DES VOR ORT GELTENDEN RECHTS UND DER EINSCHLÄGIGEN DATENSCHUTZVORSCHRIFTEN VERANTWORTLICH SIND.
WEDER DIENSTLEISTER, VERTRIEBSPARTNER, (EINZEL-)HÄNDLER, VERKAUFSMITARBEITER NOCH SONSTIGE PERSONEN SIND BERECHTIGT, IM NAMEN VON WDT ÄNDERUNGEN AN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG VORZUNEHMEN ODER GEWÄHRLEISTUNGSZUSAGEN, ZUSICHERUNGEN ODER SONSTIGE ZUSAGEN ABZUGEBEN, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ABWEICHEN.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ÜBERHAUPT ZULÄSSIG IST, IST EINE HAFTUNG VON WDT UND SEINEN LIZENZGEBERN FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE BEGLEITSCHÄDEN (INCIDENTAL DAMAGE), MITTELBARE SCHÄDEN UND SONDERSCHÄDEN (SPECIAL DAMAGE) SOWIE AUF SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER AUF VERSCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ (PUNITIVE OR EXEMPLARY DAMAGE), DARUNTER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, UMSATZEINBUSSEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, FÜR BEEINTRÄCHTIGUNGEN DES UNTERNEHMENSWERTES (GOODWILL) ODER FÜR DATENVERLUSTE, FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, AUSFÄLLE ODER FEHLFUNKTIONEN VON COMPUTERSYSTEMEN ODER FÜR SONSTIGE FINANZIELLE EINBUSSEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE ODER GERÄTE ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN ODER GEMÄSS WELCHER HAFTUNGSGRUNDLAGE SIE GELTEND GEMACHT WERDEN, SELBST DANN AUSGESCHLOSSEN, WENN WDT AUF DIE MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DA DIE OBIGEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBEGRENZUNGEN FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE BEGLEITSCHÄDEN (INCIDENTAL DAMAGE) IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN NICHT ZULÄSSIG SIND, GELTEN DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT. DIE IHNEN GEGENÜBER BESTEHENDE HAFTUNG SEITENS WDT FÜR SÄMTLICHE ETWAIGEN SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ODER DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE IST DER HÖHE NACH AUF EINEN BETRAG VON INSGESAMT HÖCHSTENS 50 US-DOLLAR BEGRENZT. DIE VORSTEHEND GEREGELTEN BESCHRÄNKUNGEN UND (HAFTUNGS-)AUSSCHLÜSSE GELTEN MIT DEM WEITESTMÖGLCHEN UMFANG, DER NACH DEM JEWEILS GELTENDEN RECHT ZULÄSSIG IST, UND ZWAR SELBST DANN, WENN DER VORGESEHENE ZWECK EINES BESTIMMTEN ABHILFERECHTS NICHT ERREICHT WIRD.
WDT TRIFFT KEINERLEI VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR TECHNISCHE INFIZIERUNGEN ODER VERSEUCHUNGEN ODER BESCHÄDIGUNGEN IHRES SYSTEMS UND AUCH NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, UNGENAUIGKEITEN, FEHLER ODER LÜCKEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE ODER GERÄTE ERGEBEN.
10. STREITIGKEITEN, VERBINDLICHES EINZELSCHIEDSVERFAHREN, VERZICHT AUF DAS RECHT ZUR BETEILIGUNG AN SAMMELKLAGEN UND SAMMELSCHIEDSVERFAHREN
a. Streitigkeiten. Die Bestimmungen dieser Vertragsziffer 10 gelten für sämtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen und WDT. Im Sinne der vorliegenden Vertragsziffer 10 und vorbehaltlich der in dieser Vertragsziffer 10.a geregelten Ausnahmen bezeichnet der Begriff „Streitigkeit“ einen Streit, Anspruch, eine Auseinandersetzung oder ein Klageverfahren im Verhältnis zwischen Ihnen und WDT aus und im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Software, vertragsgegenständlichen Geräten, der vorliegenden Vereinbarung oder Ihrem Rechtsverhältnis zu WDT, wobei es unerheblich ist, auf welche Anspruchs- oder Rechtsgrundlage der betreffende Vorgang gestützt wird, nämlich u.a. auch auf Vertrag, Gewährleistung, falsche Zusicherung, Betrug, fahrlässige oder vorsätzliche unerlaubte Handlung, Gesetzes-, Verordnungs- oder Satzungsrecht oder auf eine beliebige sonstige Rechtsgrundlage einschließlich des Billigkeitsrechts. Der besagte Begriff ist so weit wie rechtlich zulässig auszulegen. SIE UND WDT SIND SICH DARÜBER EINIG, DASS DER BEGRIFF „STREITIGKEIT“, WIE ER IN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG DEFINIERT IST, KEINERLEI KLAGEBEGEHREN ODER KLAGEGRÜNDE BETREFFEND DIE DURCHSETZUNG, VERLETZUNG ODER GÜLTIGKEIT VON (i) GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN, (ii) PATENTEN, (iii) URHEBERRECHTEN ODER (iv) MARKEN, DIE SIE ODER WDT GELTEND MACHEN, UMFASST. UNGEACHTET DER VERTRAGSZIFFER 10.g ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS EIN GERICHT UND KEIN SCHIEDSRICHTER DIE SACHE ENTSCHEIDET, WENN EIN (KLAGE-)ANSPRUCH UNTER EINE DER OBEN GENANNTEN VIER AUSNAHMEN FÄLLT.
b. Streitanzeige, informelle Streitbeilegung. Im Falle einer Streitigkeit müssen Sie oder WDT zunächst der jeweils anderen Partei eine Streitanzeige zukommen lassen, die eine schriftliche Erklärung umfasst, die den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten der die Anzeige vornehmenden Partei enthält sowie den Sachverhalt mitteilt, der den Anlass für die Streitigkeit gibt, sowie das geltend gemachte rechtliche Begehren (im Folgenden: Streitanzeige). Sie und WDT verpflichten sich, den Versuch zu unternehmen, eine etwaige Streitigkeit innerhalb von sechzig (60) Tagen seit Zugang der Streitanzeige informell beizulegen. Die Streitanzeige an WDT muss an folgende Anschrift gerichtet werden: Western Digital Technologies, Inc., ATTN: Legal Department, 5601 Great Oaks Parkway, San Jose, CA 95119, U.S.A. (im Folgenden: Anschrift von WDT für Streitanzeigen). Die an Sie gerichtete Streitanzeige wird Ihnen per Einschreiben an die letzte Anschrift zugesandt, die WDT in seinen Aufzeichnungen oder sonst über Sie gespeichert hat.
c. Verbindliches Schiedsverfahren. Sie und WDT sind sich darüber einig, dass Streitigkeiten im Falle ihrer Nichtbeilegung auf informellem Wege durch ein verbindliches Einzelschiedsverfahren beizulegen sind, das gemäß den in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen durchgeführt wird. EIN SCHIEDSVERFAHREN BEDEUTET, DASS SIE AUF IHR RECHT VERZICHTEN, DIE STREITIGKEIT IM RAHMEN EINES GERICHTSVERFAHRENS DURCH EINEN RICHTER ODER DURCH GESCHWORENE PRÜFEN UND ENTSCHEIDEN ZU LASSEN, UND DASS SIE SICH NUR EINGESCHRÄNKT AUF RECHTSBEHELFSGRÜNDE BERUFEN KÖNNEN. Der Schiedsrichter kann Ihnen denselben Schadensersatz zusprechen, den auch ein zuständiges Gericht in einem regulären Verfahren zusprechen könnte, und er kann zugunsten derjenigen Partei, die ein rechtliches Begehren geltend macht, eine Feststellungsentscheidung erlassen oder einstweiligen Rechtsschutz gewähren, dies jedoch nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem konkreten Rechtsschutzersuchen der betreffenden Partei zu entsprechen. In einigen Fällen können die Kosten des Schiedsverfahrens die Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht übersteigen, und das Recht zur Ausforschung zu Beweiszwecken (right to discovery) kann in einem Schiedsverfahren eingeschränkter sein als vor Gericht. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist unanfechtbar und verbindlich, und sie kann bei jedem Gericht, das für die Parteien zuständig ist, zur Grundlage einer Zwangsvollstreckung gemacht werden. Sie und WDT sind sich darüber einig, dass die vorliegende Vertragsziffer 10 über den Zeitpunkt der Beendigung der vorliegenden Vereinbarung hinaus Gültigkeit hat.
d. Gericht für Zivilsachen mit geringem Streitwert. Ungeachtet des vorstehend Geregelten sind beide Parteien berechtigt, als Einzelpartei Klage vor einem Gericht für Zivilsachen mit geringem Streitwert (Small Claims Court) zu erheben, wenn das betreffende Gericht für die Klage zuständig und die Sache nur vor diesem Gericht anhängig ist.
e. AUSSCHLUSSFRIST. IM INTERESSE EINER ZÜGIGEN UND UNMITTELBAREN BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN DER PARTEIEN SIND SIE UND WDT SICH DARÜBER EINIG, DASS JEGLICHE SCHIEDSVERFAHREN ODER VERFAHREN VOR EINEM GERICHT FÜR ZIVILSACHEN MIT GERINGEM STREITWERT BETREFFEND EINE STREITIGKEIT IM SINNE DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG INNERHALB EINES JAHRES SEIT ERSTMALIGEM AUFKOMMEN DER STREITIGKEIT EINGELEITET WERDEN MUSS. ANDERENFALLS IST DIE GELTENDMACHUNG VON RECHTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETREFFENDEN STREITIGKEIT DAUERHAFT AUSGESCHLOSSEN.
f. VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN UND SAMMELSCHIEDSVERFAHREN. SIE UND WDT SIND SICH DARÜBER EINIG, DASS BEIDE PARTEIEN STREITIGKEITEN MIT DER JEWEILS ANDEREN PARTEI AUSSCHLIESSLICH ALS EINZELPARTEI FÜHREN DÜRFEN, D. H. INSBESONDERE NICHT ALS KLÄGER ODER STREITGENOSSE IM RAHMEN EINER ETWAIGEN SAMMELKLAGE ODER EINES MUSTERVERFAHRENS, WOBEI U.A. SAMMELKLAGEN UND SAMMELSCHIEDSVERFAHREN NACH US-BUNDESRECHT ODER NACH DEM RECHT EINES US-BUNDESSTAATES AUSGESCHLOSSEN SIND. DEMENTSPRECHEND DARF EIN SCHIEDSRICHTER NACH DEM IN DIESER VERTRAGSZIFFER DARGESTELLTEN SCHIEDSVERFAHREN OHNE DIE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG ALLER BETROFFENEN PARTEIEN KEINE VERBINDUNG ODER ZUSAMMENFASSUNG VON VERFAHREN DERGESTALT VORNEHMEN, DASS ÜBER DIE STREITGEGENSTÄNDE MEHR ALS EINER PARTEI VERHANDELT WIRD.
g. Schiedsverfahren. Sie und WDT sind sich darüber einig, dass die vorliegende Vereinbarung ein Rechtsgeschäft zum Gegenstand hat, bei dem es sich um einen Vorgang handelt, der unter die die Grenzen eines US-Bundesstaates überschreitende wirtschaftliche Aktivität fällt, wobei für die Auslegung und Durchführung der vorliegenden Vertragsziffer 10 das US-Bundesschiedsverfahrensgesetzes (Federal Arbitration Act) (9 U.S.C. § 1 ff.) gilt. Für den Fall, dass eine Partei ein Schiedsverfahren einleitet, gelten für dieses Schiedsverfahren die zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung geltenden, von der Stiftung JAMS erlassenen Vorschriften (im Folgenden: JAMS-Vorschriften), die unter der Internetadresse https://www.jamsadr.com zur Verfügung stehen bzw. durch Anruf unter der Rufnummer 1-800-352-5267 (USA) erhältlich sind, sowie die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung. Für den Fall eines Widerspruchs zwischen den JAMS-Vorschriften und den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung sind die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung vorrangig und maßgeblich. Sämtliche Streitigkeiten sind durch einen neutralen Einzelschiedsrichter beizulegen, wobei beide Parteien angemessene Gelegenheit erhalten, sich an der Auswahl des Schiedsrichters zu beteiligen. Der Schiedsrichter ist an die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gebunden. Soweit nicht abweichend in Vertragsziffer 10.a geregelt, ist weder ein Gericht noch eine sonstige Stelle auf Bundesebene, einzelstaatlicher Ebene oder sonstige örtliche Stelle, sondern ausschließlich der Schiedsrichter für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung, dem Geltungsumfang, der Umsetzung oder dem Zustandekommen der vorliegenden Vereinbarung zuständig, darunter u.a. für jegliche Behauptung, die vorliegende Vereinbarung sei ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar. Schiedsverhandlungen können nach Ihrer Wahl und unter Ihrer Beteiligung auch fernmündlich geführt werden. Schiedsverhandlungen, die nicht fernmündlich geführt werden, sind nach Ihrer Wahl entweder an einem Ort durchzuführen, der von Ihrem Hauptwohnsitz aus angemessen erreichbar ist, oder aber im Landkreis Santa Clara (Santa Clara County), Kalifornien, USA.
h. Einleitung eines Schiedsverfahrens. Hinweise zu den Formalitäten der Einleitung eines Schiedsverfahrens sind bei der Stiftung JAMS unter der Internetadresse https://www.jamsadr.com erhältlich. Zur Einleitung eines Schiedsverfahrens müssen entweder Sie oder WDT Folgendes tun: (i) einen Schiedsantrag stellen, der eine Darstellung des Gegenstandes der Streitigkeit und die Angabe des geltend gemachten Schadensersatzbetrags enthält. Das Musterformular eines Schiedsantrags steht Ihnen unter der Internetadresse https://www.jamsadr.com zur Verfügung (im Folgenden: Schiedsantrag); (ii) schicken Sie zwei Ausfertigungen des Schiedsantrags sowie die zutreffende Einreichungsgebühr an das bei Ihnen vor Ort zuständige JAMS-Büro oder an JAMS, 160 W. Santa Clara Street, Suite 1600, San Jose, CA 95113, U.S.A.; (iii) schicken Sie eine Ausfertigung des Schiedsantrags an die Gegenpartei, und zwar an dieselbe wie die in der Streitanzeige angegebene Anschrift, oder aber an eine sonstige Anschrift, auf die die Parteien sich geeinigt haben.
i. Form der Schiedsverhandlung. Der Schiedsrichter hat bei allen Formen der Schiedsverhandlung eine schriftliche Entscheidung zu erlassen, in der die wesentlichen Feststellungen sowie die Schlussfolgerungen, auf die ein etwaiger Schiedsspruch gestützt wird, dargestellt werden. Während des Schiedsverfahrens darf der Betrag einer etwaigen Vergleichssumme, die Sie oder WDT anbieten, dem Schiedsrichter so lange nicht mitgeteilt werden, bis dieser den etwaigen Betrag bestimmt hat, den Sie oder WDT beanspruchen können. Die Beweiszwecken dienende Ausforschung oder der Austausch von rechtlich nicht geschützten Daten und Informationen mit Bezug zur Streitigkeit kann im Zuge des Schiedsverfahrens gestattet werden. Die Parteien sind verpflichtet, über den Inhalt des Schiedsverfahrens und den Schiedsspruch einschließlich der Schiedsverhandlung Stillschweigen zu bewahren, soweit eine Offenlegung oder Weitergabe von Daten und Informationen nicht zur Vorbereitung oder Durchführung der Schiedsverhandlung in der Sache erforderlich oder dies nicht im Zusammenhang mit einem Antrag an ein Gericht auf einstweiligen Rechtsschutz, die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen einen Schiedsspruch oder seine Zwangsvollstreckung erforderlich oder dies nicht anderweitig gesetzlich oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung vorgeschrieben ist.
j. Schiedsgebühren. WDT hat Ihnen sämtliche JAMS-Einreichungsgebühren, Verfahrensgebühren und Schiedsrichtergebühren für ein (durch Sie oder WDT) eingeleitetes Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu zahlen oder (falls einschlägig) zu erstatten.
k. Schiedsspruch zu Ihren Gunsten. Bei Streitigkeiten, in denen Sie oder WDT exklusive Rechtsanwaltsgebühren und Kosten 75.000 US-Dollar oder weniger an Schadensersatz geltend machen, wird WDT Ihnen dann, wenn der Schiedsrichter einen Schiedsspruch zu Ihren Gunsten erlässt, wonach Ihnen ein Betrag zugesprochen wird, der über dem letzten schriftlichen Vergleichsangebot von WDT liegt, (i) den im Einzelfall jeweils höheren Betrag der beiden nachfolgend genannten Beträge zahlen, nämlich entweder 1.000 US-Dollar oder den höheren durch Schiedsspruch festgesetzten Betrag, (ii) Ihnen das Doppelte der Ihnen etwa entstandenen, angemessenen Rechtsanwaltsgebühren zahlen und (iii) Ihnen die etwaigen Auslagen (einschließlich Sachverständigenhonorare und sonstiger Kosten) erstatten, die Ihr Rechtsanwalt für die Untersuchung, Vorbereitung und Rechtsverfolgung nach vernünftiger Beurteilung verursachen durfte. Soweit nicht abweichend von Ihnen und WDT schriftlich vereinbart, hat der Schiedsrichter den Betrag der von WDT gemäß der vorliegenden Vertragsziffer 10.k zu zahlenden Gebühren, Kosten und Auslagen festzusetzen.
l. Rechtsanwaltsgebühren. WDT wird seine Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen, die ihm im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren entstehen, das bezogen auf eine Streitigkeit im Sinne der vorliegenden Vereinbarung geführt wird, nicht geltend machen. Ihr Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen gemäß der obigen Vertragsziffer 10.k schränkt Ihre Ansprüche und Rechte, die Ihnen bezogen auf Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen nach geltendem Recht sonst zustehen, nicht aus; ungeachtet des vorstehend Geregelten verpflichten Sie sich, Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen nicht im Wege eines entsprechenden Schiedsspruchs doppelt geltend zu machen, und der Schiedsrichter darf eine solche zweifache Erstattung nicht durch Schiedsspruch aussprechen.
m. Ausschlussverlangen (Opt-out). Sie können die Teilnahme an verbindlichen, einzelfallbezogenen Schiedsverfahren und den Verzicht auf Sammelklagen und vergleichbare Verfahren nach näherer Maßgabe der vorliegenden Vereinbarung dadurch ablehnen, dass Sie WDT an seine zustellungsfähige Anschrift innerhalb von dreißig (30) Tagen seit Ihrer Zustimmung zur Geltung der vorliegenden Vereinbarung eine schriftliche Erklärung zukommen lassen, in der Sie folgende Angaben machen: (i) Ihren Namen, (ii) Ihre Postanschrift und (iii) Ihr Verlangen, von der Teilnahme an verbindlichen Einzelschiedsverfahren, die zu einem unanfechtbaren Schiedsspruch führen können, und von dem Verzicht auf die Teilnahme an Sammelklagen und Musterverfahren, die in dieser Vertragsziffer 10 bezeichnet sind, ausgenommen zu werden. Für den Fall, dass Sie Ihr entsprechendes Ausschlussverlangen im Einklang mit dem oben beschriebenen Verfahren erklären, gelten sämtliche sonstigen Vertragsbestimmungen unverändert fort, darunter u.a. das Erfordernis, vor einem Rechtsstreit eine Streitanzeige zu erteilen.
n. Salvatorische Klausel. Für den Fall, dass sich eine Bestimmung der vorliegenden Vertragsziffer 10 als undurchführbar erweisen sollte, gilt die betreffende Bestimmung als von dem Rest der Vereinbarung als mit der Wirkung abgesondert, dass die vorliegende Vereinbarung im Übrigen uneingeschränkt ihre Gültigkeit behält. Das Vorstehende gilt nicht für das Verbot von Sammelklagen oder vergleichbaren Verfahren im Sinne der Vertragsziffer 10.f; sollte Vertragsziffer 10.f sich als undurchführbar erweisen, ist die gesamte Vertragsziffer 10 (aber auch nur Vertragsziffer 10) nichtig.
11. BESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG
Die Software enthält „Handelsware“ im Sinne der US-Bundesbeschaffungswesenvorschrift 48 C.F.R. § 2.101, je nach Sachlage im Einzelfall bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentationsmaterial zu kommerzieller Computersoftware“ im Sinne der in den Vorschriften 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202 enthaltenen Begriffsbestimmungen. Wenn Sie die vertragsgegenständliche Software also im Namen bzw. Auftrag der US-Regierung oder eines Auftragnehmers derselben nutzen, erwirbt die Regierung nur die Rechte an und in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software, die allen anderen Endbenutzern im Rahmen der Lizenz eingeräumt werden, und zwar im Falle des US-Verteidigungsministeriums (Department of Defense) und seinen Auftragnehmern gemäß den Bestimmungen 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204 sowie im Falle aller sonstigen Stellen der US-Regierung und ihren Auftragnehmern in ihrer Eigenschaft als Lizenznehmer gemäß den Bestimmung 48 C.F.R. § 12.212.
12. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN
WDT gibt keinerlei Zusicherung ab, dass die vertragsgegenständliche Software zur Nutzung in dem Land, in dem Sie eine Nutzung beabsichtigen, geeignet ist. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass für die vertragsgegenständliche Software, darunter insbesondere für die zu Grunde liegenden Daten und Technologien, die Vorschriften und Bestimmungen der US-amerikanischen Ausfuhrverwaltung (U.S. Export Administration Laws and Regulations), die Vorschriften über Wirtschaftssanktionen des Amtes für die Überwachung und Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Bundesfinanzministeriums (United States Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control, im Folgenden: OFAC) sowie die Ausfuhrbestimmungen anderer Länder gelten, und dass die Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software entgegen US-amerikanischem Recht oder dem Recht anderer einschlägiger Länder verboten ist. Ihnen ist bekannt und Sie erklären sich im Sinne einer Verpflichtungsübernahme damit einverstanden, dass keinerlei Bestandteil der vertragsgegenständlichen Software, darunter u.a. zu Grunde liegende Daten und Informationen oder Technologien, für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen, chemische oder biologische Waffen oder Fernlenkwaffenprojekte verwendet werden darf, es sei denn, die US-Regierung (oder eine andere maßgebliche Regierung) hat eine Verwendung zu derartigen Zwecken ausdrücklich genehmigt. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich an, dass keinerlei Bestandteil der vertragsgegenständlichen Software unmittelbar oder mittelbar in/für Länder oder Regionen (oder an/für deren Bürger, Staatsangehörige oder Einwohner) heruntergeladen, ausgeführt, wieder ausgeführt, versandt, übermittelt oder erworben werden darf, die einem US-Handelsembargo unterliegen, dasselbe gilt für Personen, die auf der OFAC-Liste der Ausdrücklich Benannten Staatsangehörigen (Specially Designated Nationals) beziehungsweise auf der von der US-Regierung oder den Unterzeichnerstaaten des Wassenaar-Abkommens geführten Liste der Beschränkungen oder Verboten unterliegenden Personen (Restricted or Denied Party List) geführt werden. Indem Sie die vertragsgegenständliche Software nutzen, verpflichten Sie sich im obigen Sinne und sichern hiermit zu und übernehmen die Gewähr dafür, dass Sie auf keiner der genannten Listen geführt werden und kein Staatsangehöriger eines solchen Landes bzw. einer solchen Region, dort nicht aufhältig oder allgemein wohnhaft sind und dass Sie nicht der Entscheidungs- oder Verfügungsgewalt eines Staatsangehörigen eines solchen Landes bzw. einer solchen Region unterliegen. Ihnen ist ferner bekannt und Sie erkennen als für sich verpflichtend an, dass bestimmte Funktionalitäten der vertragsgegenständlichen Software wie etwa eine Verschlüsselung oder Authentifizierung sowie Ihre eigene/n Materialien, Dateien, Daten oder Nutzung Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen können, und Sie verpflichten sich in diesem Zusammenhang, sämtliche Ausfuhr-, Wiederausfuhr und Einfuhrbestimmungen strikt einzuhalten, wobei Sie die alleinige Verantwortung dafür übernehmen, sich die etwa erforderlichen Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Einfuhrgenehmigungen zu beschaffen.
13. HAFTUNGSFREISTELLUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
Soweit dies nach geltendem Recht überhaupt zulässig ist, verpflichten Sie sich, WDT und seine jeweiligen Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragten sowie die Lizenzgeber von WDT von sämtlichen etwaigen Ansprüchen, Klagen, Verfahren sowie sämtlichen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schadensersatzforderungen, Kosten, Geldstrafen und Auslagen (darunter u.a. Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe), die aus Anlass eines Ihrerseitigen Verstoßes gegen die vorliegende Vereinbarung entstehen, freizuhalten und insoweit gegebenenfalls Entschädigung zu leisten. Außerdem verpflichten Sie sich in diesem Zusammenhang zur Rechtsverteidigung.
14. KÜNDIGUNG
Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte von WDT ist WDT berechtigt, die vorliegende Vereinbarung sowie jegliche im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Software stehenden Nutzungskonten befristet oder fristlos zu kündigen, wenn WDT zu der Auffassung gelangt, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus der vorliegenden Vereinbarung nicht nachkommen oder nicht nachgekommen sind. Mit Zugang der Kündigung müssen Sie jegliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Software unverzüglich einstellen und sämtliche Kopien der vertragsgegenständlichen Software nach näherer Maßgabe der vorliegenden Vereinbarung vernichten.
Die Vertragsziffern 1, 2, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 18 der vorliegenden Vereinbarung sowie etwaige sonstige Bestimmungen derselben, die nach Kündigung der vorliegenden Vereinbarung Erfüllungshandlungen erfordern oder vorsehen, gelten unbeschadet der Vertragskündigung wirksam fort.
15. OPEN SOURCE-SOFTWARE
Die gemäß der vorliegenden Lizenzvereinbarung zur Nutzung überlassene, vertragsgegenständliche Software enthält unter Umständen Open Source-Software, für die gegebenenfalls Open Source-Lizenzbedingungen gelten. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in der vorliegenden Vereinbarung unterliegt die Nutzung derartiger Open Source-Software insoweit den einschlägigen Open Source-Lizenzbedingungen, als der maßgebliche Lizenzgeber dies vorschreibt. WDT leistet für derartige Open Source-Software keinen Support.
16. SUPPORT
Im Falle von Fragen betreffend die vertragsgegenständliche Software suchen Sie bitte das maßgebliche Support-Forum auf der Website von WDT für Ihr Produkt auf oder wenden Sie sich an WDT unter der Internetadresse https://support.wdc.com.
17. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieser Vertrag stellt die Gesamtheit der von den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand getroffenen Abreden dar, und er ersetzt sämtliche etwa früher oder zeitgleich mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen der Parteien. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf für die vorliegende Vereinbarung wird hiermit ausgeschlossen. Soweit nicht abweichend in Vertragsziffer 10 geregelt, gilt für die vorliegende Vereinbarung das Recht des US-amerikanischen Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss der Geltung seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Vertragsziffer 10 sind Sie und WDT sich darüber einig, dass jegliches Gerichtsverfahren zur Beilegung einer Streitigkeit ausschließlich vor einem im Landkreis Santa Clara (Santa Clara County), Kalifornien, USA ansässigen US-Bundesgericht oder Gericht des besagten US-Bundesstaats anhängig gemacht werden darf, wobei Sie damit einverstanden sind, dass es WDT im Sinne einer Ausnahme trotzdem gestattet ist, in jedem beliebigen Hoheitsgebiet oder räumlichen Zuständigkeitsbereich einstweiligen Rechtsschutz (oder eine gleichwertige Art des vorläufigen Rechtsschutzes) zu beantragen. Es ist Ihnen untersagt, die vorliegende Vereinbarung oder die vertragsgegenständliche Software abzutreten oder in sonstiger Weise auf einen Dritten zu übertragen, ob nun kraft Gesetzes oder in sonstiger Weise. Vorbehaltlich der Vertragsziffer 10.n der vorliegenden Vereinbarung gilt eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung, falls diese von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder undurchführbar erachtet wird, als in dem Umfang abgeändert, als dies erforderlich ist, um der betreffenden Bestimmung Wirksamkeit oder Durchführbarkeit zu verleihen, ohne dabei ihren ursprünglichen Zweck zu verlieren, oder um sie von der vorliegenden Vereinbarung abzusondern, falls eine Änderung im obigen Sinne nicht möglich sein sollte, wobei die sonstigen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung uneingeschränkt wirksam und gültig bleiben. Der Umstand, dass die eine oder andere Vertragspartei auf eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung oder auf Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine solche Bestimmung in einem Einzelfall verzichtet (hat), begründet keinen umfassenden Verzicht auf die betreffende Bestimmung oder Bedingung oder auf Ansprüche aus Anlass eines späteren Verstoßes gegen eine solche Bestimmung. Weder die eine noch die andere Vertragspartei haftet im Sinne eines Verzugs oder einer sonstigen Haftung wegen einer Verzögerung, Nichterfüllung oder Leistungsstörung, die unmittelbar oder mittelbar auf einen Umstand zurückzuführen ist, der nach vernünftiger Beurteilung außerhalb ihrer Einflusssphäre liegt.
18. APPLE
Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung gelten für Ihre Nutzung der vertragsgegenständlichen Software unter Einsatz von Geräten des Unternehmens Apple, Inc. (im Folgenden: Apple) die folgenden zusätzlichen Bestimmungen der vorliegenden Vertragsziffer 18. Ihnen ist bekannt und Sie erkennen als für sich verbindlich Folgendes an: Dass die vorliegende Vereinbarung ausschließlich zwischen Ihnen und WDT und eben nicht mit Apple abgeschlossen ist und dass ausschließlich WDT, und nicht Apple, im Rahmen des in der vorliegenden Vereinbarung Geregelten Verantwortung für die vertragsgegenständliche Software und für deren Inhalte trägt, dass es sich bei der in Vertragsziffer 1 der vorliegenden Vereinbarung geregelten Lizenz um eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software auf einem Produkt von Apple, das Ihnen gehört oder über das Sie die Verfügungsgewalt haben, im Rahmen der für die Nutzung des Apple App Store geltenden Vertragsbedingungen handelt, wobei die Ausnahme gilt, dass auf die vertragsgegenständliche Software von anderen Nutzerkonten aus, die mit dem Erwerber über die Funktionalität Apple Family Sharing in Verbindung stehen, zugegriffen werden kann, und dass auf diese Weise auch ein Erwerb und eine Nutzung der vertragsgsgegenständlichen Software durch andere Personen möglich ist, dass in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software ausschließlich WDT im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung oder nach den Vorgaben des maßgeblichen Rechts für die Erbringung von Wartungs- und Support-Leistungen verantwortlich ist, wobei Apple keinerlei Verpflichtung trifft, in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software Wartungs- oder Support-Leistungen zu erbringen. Für den Fall, dass die vertragsgegenständliche Software einer etwaigen einschlägigen Beschaffenheitszusage nicht entspricht, können Sie Apple hiervon benachrichtigen, woraufhin Apple Ihnen den Kaufpreis für die vertragsgegenständliche Software erstatten wird. Soweit dies nach geltendem Recht überhaupt zulässig ist, trifft Apple in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software keinerlei sonstige Gewährleistungspflicht, d.h. für etwaige sonstige Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Auslagen, die auf die Nichteinhaltung einer etwaigen und in der vorliegenden Vereinbarung nicht ausgeschlossenen Beschaffenheitszusage zurückzuführen sind, haftet ausschließlich WDT. Soweit in der vorliegenden Vereinbarung nicht ohnehin bereits ausdrücklich ausgeschlossen, ist WDT und nicht Apple nach näherer Maßgabe der Vertragsziffer 10 dafür verantwortlich, sich mit etwaigen Ansprüchen, die von Ihnen oder von einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software oder im Zusammenhang mit Ihrem Besitz und/oder Ihrer Nutzung der vertragsgegenständlichen Software geltend gemacht werden, darunter u.a. mit Produkthaftungsansprüchen sowie mit Behauptungen, die vertragsgegenständliche Software genüge einer einschlägigen rechtlichen Vorgabe oder aufsichtsrechtlichen Anforderung nicht, sowie mit etwaigen Ansprüchen aus Verbraucherschutzrecht oder aufgrund einer vergleichbaren Rechtsgrundlage auseinander zu setzen. Soweit in der vorliegenden Vereinbarung nicht ohnehin bereits ausgeschlossen, ist ausschließlich WDT und nicht Apple nach näherer Maßgabe der Vertragsziffer 10 dafür verantwortlich, etwa geltend gemachte gewerbliche Schutzrechte zu prüfen, insoweit in die Rechtsverteidigung einzutreten, Vergleiche abzuschließen und etwaige diesbezüglich Ansprüche zu erfüllen, wobei Apple und die Tochterunternehmen von Apple auch als Dritte Begünstigte (im Folgenden: Dritt Begünstigte) der vorliegenden Vereinbarung sind, was bedeutet, dass Apple nach Ihrerseitiger Zustimmung zur Geltung der Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung berechtigt ist (hierbei wird davon ausgegangen wird, dass Apple dieser Einräumung eines Rechts zugestimmt hat), aus der vorliegenden Vereinbarung im Sinne eines Dritt Begünstigten der vorliegenden Vereinbarung gegen Sie vorzugehen.
Zuletzt geändert: Juli 2018